Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schlesen, hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlesen hat am 28.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Den Planungsanlass und die Ziele der Planaufstellungen können Sie der Begründung entnehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 11.05.2026 bis zum 18.06.2026 durch Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet sowie durch öffentliche Auslegung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr im Amt Selent/Schlesen.